Neue Bestimmung im LDK gegen Corona
”Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, heißt es in einer Mitteilung zur Bekanntgabe der Regelverschärfungen von gestern (Donnerstag, 22. Oktober).
Die neuen Corona-Maßnahmen gelten auch bei uns ab Samstag, 24. Oktober 2020.
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