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Masken auch während des Gottesdienstes tragen

Neue Bestimmung im LDK gegen Corona

”Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, heißt es in einer Mitteilung zur Bekanntgabe der Regelverschärfungen von gestern (Donnerstag, 22. Oktober).

Die neuen Corona-Maßnahmen gelten auch bei uns ab Samstag, 24. Oktober 2020.
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